Förderberufsschule (Berufliche Einrichtung für Behinderte)
Grundsätzlich stehen Jugendlichen mit Behinderungen unter Berücksichtigung der Zugangsvoraussetzungen alle Schulformen der berufsbildenden Schulen offen. Um eine Berufsausbildung erfolgreich absolvieren zu können, steht Jugendlichen mit Behinderungen eine individuelle Förderung in der berufsbildenden Schule sowie auch in anderen Einrichtungen zu. Der sukzessive Aufbau regionaler Netzwerke trägt zu einem erfolgreichen und zielgerichteten Übergang von der Schule in den Beruf im Rahmen der berufsbildenden Schulen bei.
Für Jugendliche mit Behinderungen, für die eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht in Betracht kommt, besteht die Möglichkeit, eine spezifische Ausbildung nach §66 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) sowie §42m der Handwerksordnung (HWO) zu beginnen. Durch Abstimmung der Lehrpläne und Handreichungen soll den Jugendlichen der Übergang in die Vollausbildung ermöglicht werden.
Folgende Ausbildungsrichtungen werden von uns angeboten:
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Aktuelles
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Stand 25.02.2021
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Stand 20.02.2021
Allgemeinverfügung
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Mitteilungen und
Hygieneregelungen,
Stand 21.02.2021