Vortrag „Was ist Denkmalschutz?“

Referent: Herr Manfred Kuksch, Leiter des Bauamts

 

Am 24. November 2016 hörten wir in der Aula einen Vortrag von Herrn Kuksch zum Thema „Was ist Denkmalschutz?“. Er informierte darüber, was Denkmalschutz bedeutet und beinhaltet.

Vortrag zum Denkmalschutz

Unter anderem verpflichtet sich der Käufer eines Denkmals, dieses zu erhalten. Wir lernten auch, dass die mutwillige Beschädigung eines Denkmals zu Strafen führt. Dies mache Denkmalschutz zu einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe. Denkmalschutz umfasst nicht nur den Erhalt von alten Gebäuden, z. B. Schlösser, Klöster und Kirchen, sondern auch einer Vielzahl anderer Kulturgüter wie beispielsweise Grabhügel, Maschinen und Brücken. Eine rechtliche Definition zu diesem Thema umfasst den Schutz, den Umgang und die finanzielle Förderung von Denkmälern. Jedoch wurden erst im 19. Jahrhundert erste Vorschriften in Hessen und Sachsen verfasst. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden unter anderem welche Kulturgüter aus bestimmten Epochen erhalten bleiben sollen. Werden bei Bauarbeiten archäologische Funde gemacht, müssen diese laut Denkmalrecht auch ausgegraben werden. In Sondershausen hat man z. B. am Frauenberg einen Friedhof gefunden.